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   BVerfG, 03.09.2004 - 2 BvR 2029/03   

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https://dejure.org/2004,13184
BVerfG, 03.09.2004 - 2 BvR 2029/03 (https://dejure.org/2004,13184)
BVerfG, Entscheidung vom 03.09.2004 - 2 BvR 2029/03 (https://dejure.org/2004,13184)
BVerfG, Entscheidung vom 03. September 2004 - 2 BvR 2029/03 (https://dejure.org/2004,13184)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Erstattung der Auslagen nach Billigkeitsgesichtspunkten, nachdem der Beschwerdeführer seine Verfassungsbeschwerde für erledigt erklärt hat

  • Judicialis

    BVerfGG § 34a Abs. 3; ; StPO § 81e Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34a Abs. 3
    Kostenentscheidung nach Erledigung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2004 - 2 BvR 2029/03
    In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, wie wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; BVerfG - 3. Kammer des Zweiten Senats -, Beschluss vom 22. September 1994 - 2 BvR 536/93 - , veröffentlicht in JURIS).
  • BVerfG, 22.09.1994 - 2 BvR 536/93

    Gegenstandswertfestsetzung und Anordnung der Auslagenerstattung im

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2004 - 2 BvR 2029/03
    In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, wie wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; BVerfG - 3. Kammer des Zweiten Senats -, Beschluss vom 22. September 1994 - 2 BvR 536/93 - , veröffentlicht in JURIS).
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